Reparaturführer Reparatur

Reparatur

Ein paar Tipps zur Auftragsvergabe

  • Alle in dem Reparaturführer aufgelisteten Betriebe müssen im Gewerbeamt eingetragen, bzw. gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen sein, so sehen es die Nutzungsbedingungen vor.
  • Bitten Sie gerade bei größeren Reparaturen um einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor dem Reparaturauftrag! Hierdurch werden auch die Kosten aufgeführt, an die Sie evtl. nicht direkt denken.
  • Fragen Sie -gerade bei mündlichen Absprachen- nach, ob es sich um Brutto oder Netto Preise handelt. Fragen Sie nach dem Stundensatz, der Wegepauschale, der kleinsten verrechneten Zeiteinheit und der Lieferzeit der erforderlichen Ersatzteile.
  • Lassen Sie sich bei elektrischen Geräten nach erfolgter Instandsetzung das Gerät vorführen. Der Funktionstest gehört nach jeder Reparatur zum Standardprogramm. Ebenfalls wird häufig das ausgebaute Teil gezeigt oder beigelegt.
  • Für jede Reparatur gilt ein halbes Jahr Gewährleistung. Bitte bewahren Sie die Rechnung auf!